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Sie finden hier einige ausgewählte Begriffe. Für weitergehende Informationen empfehlen
wir das Glossar des Bundesverbandes Deutscher Kapitalgesellschaften - German Private Equity
and Venture Capital Association e.V. (BVK)

(s. Wissenswertes).


  Co-Finanzierung

Mindestens zwei Investoren beteiligen sich an einem Unternehmen. Dabei kann es sich um
Beteiligungsgesellschaften, Privatpersonen oder industrielle Partner handeln. Im Fall
mehrerer Beteiligungsgesellschaften wird eine der Gesellschaften zum Lead-Investor.
Dieser übernimmt bei der Strukturierung und Betreuung des Engagements eine aktivere
Rolle, und koordiniert häufig das Zusammenspiel mit dem Co-Investor und Unternehmen.

  Due Diligence

Eine detaillierte Prüfung und Bewertung eines potentiellen Beteiligungsunternehmens als
Grundlage für die Investmententscheidung. Ziel ist es, potentielle, wirtschaftliche, technische
und juristische Risiken hinsichtlich der zukünftigen Geschäftstätigkeit frühzeitig zu erkennen
und zu vermeiden.

  Exit

Ausstieg eines Investors aus einer Beteiligung durch Veräußerung seines Anteils. Dies
kann erfolgen durch einen Börsengang (Going Public), Verkauf an einen industriellen oder
strategischen Investor (Trade Sale), Verkauf an einen anderen Finanzinvestor (Secondary
Purchase) oder durch Rückkauf der Anteile durch die Altgesellschafter (Buy Back).
Auch ein Portfolioabgang auf Grund einer technisch oder wirtschaftlich begründeten
Insolvenz ist ein Exit.

  Fonds

Französische Bezeichnung für Kapital. Ein Fonds ist eine Geldsammelstelle für Kapital-
anleger. In einem Fonds werden Vermögenswerte für einen bestimmten Zweck gebildet
und verwaltet.

  IuK-Technologie / ICT

Abkürzung für Informations- und Kommunikationstechnologie;
engl. information and communication technology

  LOI (Letter of Intent)

Englische Bezeichnung für eine schriftlich abgegebene Erklärung im Vorfeld einer Beteili-
gung, in der die Absicht der Beteiligungsgesellschaft und des Unternehmens zum Abschluss
eines Beteiligungsvertragswerkes bekundet wird. In dieser Absichtserklärung sind bereits
wesentliche Vertragsbestandteile wie Finanzierungsvolumen, Anteilserwerb, Mitbestimmung
u. ä. festgelegt.

  Minderheitsbeteiligung

Die Beteiligung am Stammkapital liegt unter 50%.

  Offene Beteiligung

Der Investor wird bei einer offenen Beteiligung durch Übernahme von Anteilen des Stamm-
bzw. Grundkapitals Mitgesellschafter. Er partizipiert unmittelbar an der Entwicklung des
Unternehmenswertes.

  Private Equity

Englische Bezeichnung für das von Privatanlegern beschaffte Beteiligungskapital (i. d. R.
für spätere Unternehmensphasen). Im weiteren Sinn ist Private Equity der Oberbegriff für
vorbörsliches Beteiligungskapital. Er umfasst neben Venture Capital auch Mezzanine-
Finanzierungsinstrumente und Buy Outs.

  Public Private Partnership

Angelsächsische Bezeichnung für eine Kooperation öffentlicher und privater Partner.

  Stille Beteiligung

Der Investor übernimmt keine Anteile am Stamm- bzw. Grundkapital eines Unternehmens.
Im Fall einer typisch stillen Beteiligung nimmt der Beteiligungsgeber nicht an Verlusten
des Unternehmens teil, anders als im Fall einer atypisch stillen Beteiligung. Für stille Be-
teiligungen werden feste und variable Entgelte vereinbart.

  USP (Unique Selling Proposition)

Englische Bezeichnung für ein Alleinstellungsmerkmal eines Unternehmens. Ein Unter-
nehmen mit einem USP im Bereich Technologie oder Produkt verfügt über einen potentiellen Wettbewerbsvorteil.

  Venture Capital

Englische Bezeichnung für Risiko- bzw. Beteiligungskapital. Venture Capital wird in nicht
börsennotierte, wachstumsträchtige, innovative Unternehmen in Form von vollhaftendem
Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten investiert. Die Be-
reitstellung von Venture Capital wird in erster Linie von den Wachstumschancen des
Unternehmens und der daraus resultierenden Rendite abhängig gemacht. Venture Capital
wird zur Finanzierung früher Unternehmensphasen, Wachstumsphasen sowie zu beson-
deren Finanzierungsanlässen verwendet. Die Finanzierung ist zeitlich begrenzt.